Mutter - Kind Haus
Bei unserem Leistungsangebot handelt es sich nach § 19 SGB VIII um eine gemeinsame Wohnform für Mütter und Kinder. Die Hilfe nach § 19 SGB VIII ist eine vielschichtige Hilfeleistung, die persönlichkeitsentwickelnde Hilfen und Elternbindung vereint und eine Vielfalt möglicher Hilfesettings ermöglicht. Sie erfüllt eine pädagogische Förderung, welche durch ambulante Hilfen nicht erfüllt werden kann.
In der Hilfe von § 19 SGB VIII sind in der Regel die Kinder ebenfalls berücksichtigt. Bei Bedarf erhalten Mütter für ihre Kinder auch Hilfe über §34 SGB VIII.Unsere Zielgruppe umfasst (werdende) volljährige Mütter mit ihren Kindern unter 6 Jahren. Sie haben die alleinige Sorge für ein Kind und sie benötigen aufgrund verschiedener Hemmnisse eine Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes. Besteht bereits die Alleinsorge für ältere Geschwister, sind diese in die Hilfe mit einzubeziehen. Eine obere Altersgrenze ist durch das Gesetz nicht vorgesehen.
Auf insgesamt zwei Etagen (1. OG und DG) bieten wir ein Zuhause für maximal vier (werdende) Mütter.
Hat eine Mutter zwei oder mehr Kinder verringert sich die Platzzahl entsprechend.
Der große Außenbereich mit Grünflächen und Grillplatz lädt zum Verweilen und Wohlfühlen ein. Eine große Wiese mit Spielgeräten steht den Müttern zum Spielen und verweilen zur Verfügung. Des Weiteren gibt es einen Schuppen, sowie eine Garage, die als Lagermöglichkeiten (beispielsweise für Fahrräder) dienen.
Die Ausstattung der Küche ist für die Zubereitung der Babynahrung ausreichend ausgestattet. Die großen Sanitärräume erfüllen den Ausstattungsstandard der Babypflege. Jeder (werdenden) Mutter wird ein Zimmer für ihre persönliche Nutzung zur Verfügung gestellt.
Die (werdenden) Mütter werden alters- und entwicklungsentsprechend, sowie nach ihren Nöten und Bedürfnissen im Gruppengeschehen begleitet, gefördert und gefordert. Das pädagogische Personal verfolgt dabei die individuellen Ziele der (werdenden) Mütter und bedient sich verschiedener pädagogischer Methoden zur Erreichung der Ziele der Hilfeplanung nach §36 SGB VII. Dazu gehören:
- systemische Ansätze
- Sozialraumorientierte Ansätze
- partizipatorischer Ansatz
- Handlungs- und erlebnisorientierte Ansätze